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B2B · AIZEN ROBOTS

Garantie, Service und SLA

Roboterverkauf, Herstellergarantie und Zusatzleistungen haben getrennte Leistungsumfänge. Für Cyber 1, Wanda und Panther bestätigen wir diese jeweils für Modell, Konfiguration und Einsatzland.

Vor Vertragsschluss bestätigen wir genaue Konfiguration, Konformitätsunterlagen, Einsatzland, Garantiebedingungen, Serviceumfang, Gesamtpreis und Zeitplan. Bestellung und Zahlung werden auf dieser vereinbarten Grundlage angenommen.

Wer übernimmt welchen Bereich?

AIZEN: Verkauf und Reklamationsbearbeitung

Wir erfüllen den vereinbarten Verkauf und die Lieferung, nehmen Reklamationen zu bei uns gekauften Geräten entgegen und koordinieren den Herstellerkontakt. Unsere Verantwortung richtet sich nach Vertrag und Gesetz, nicht allein nach einer Erstattungsentscheidung des Herstellers.

Hersteller: bestätigte Garantie

Garantiegeber ist die im Garantiedokument genannte Stelle. Vor Vertragsschluss verlangen wir eine schriftliche Bestätigung von Modell, Gebiet, Fristen, erfassten Komponenten, Ausschlüssen und RMA-Verfahren. Allgemeine Herstellerangaben oder Bedingungen für China bestätigen keine Deckung in Polen.

Kunde: vereinbarte Zusatzleistungen

Der Kunde bezahlt bestellte, nicht im Preis enthaltene Ausstattung und Leistungen, etwa Entwicklung, SLA und kostenpflichtige Reparaturen. Diagnose, Teile, Arbeitszeit und Transport werden vor Beauftragung geklärt. Eine verweigerte Herstellererstattung führt allein nicht zu einer Kundenbelastung.

UniX Konformität und Verfügbarkeit

Wanda 2.0: Wir prüfen die Konformitätsunterlagen für die genaue Variante und die vorgesehene Betriebsumgebung. Eine Herstellererklärung zur Baureihe ersetzt diese Prüfung nicht. Derzeit bieten wir Konfigurationsberatung und unverbindliche Budgetschätzungen.

Panther Pro / Pro Max: Die Konformität für den EU-Einsatz ist noch nicht bestätigt. Der Hersteller plant den Abschluss der CE-Arbeiten bis Ende 2026; dies ist eine Planung und kein Liefertermin. Derzeit nehmen wir unverbindliche Konfigurations- und Budgetanfragen entgegen.

Die UniX-Garantiebedingungen für Polen, Ersatzteile und RMA-Kosten werden noch abgestimmt. Vor einem verbindlichen Angebot benötigen wir eine schriftliche Bestätigung für Modell, Softwarevariante und Kunden. Für die Entwicklungsvariante muss der Schutz gesondert bestätigt werden.

Kauf- und Serviceumfang

Vor Vertragsschluss bestätigen wir Verfügbarkeit und Bedingungen der Herstellergarantie für das konkrete Modell und Land. AIZEN gewährt keine eigene Beschaffenheitsgarantie für die Hardware.

Akkus, Greifer, Räder, Füße und andere Teile können laut bestätigter Garantie unterschiedliche Fristen und Bedingungen haben. Wir veröffentlichen keine unvereinbarten Fristen. Normaler Verschleiß ist von Material- oder Fertigungsfehlern zu unterscheiden; die Bezeichnung als Verschleißteil bestimmt nicht die Ausfallursache.

Eine Reklamation setzt keinen SLA-Kauf voraus. Diese Informationen beschränken weder die Pflichten von AIZEN noch die Kundenrechte aus Vertrag und zwingendem Recht.

Teileverfügbarkeit, voraussichtliche Fristen, Reparaturort und autorisierte Arbeiten werden für das gewählte Modell bestätigt. Für Diagnose, Reparatur, Teile und Transport wird der Kostenträger benannt; kostenpflichtige Arbeiten benötigen vorher einen Kostenvoranschlag und eine Freigabe.

SLA: separate Leistung mit messbaren Regeln

Zusätzliche SLA, Integrationen, Schulungen und Vor-Ort-Einsätze erfordern eine separate Vereinbarung zu Umfang und Preis, sofern sie nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind.

Ein SLA wird je Modell und Konfiguration separat kalkuliert. Vereinbart werden Supportzeiten und Sprache, Meldekanal, Prioritäten, Reaktionszeit, Arbeitslimits, Abhängigkeiten von Hersteller und Teileverfügbarkeit sowie etwaige Gutschriften. Reaktionszeit ist weder Reparaturdauer noch Ankunftszeit eines Technikers.

Ohne separate Bestätigung sagen wir weder 24/7-Support noch feste Reparaturfristen, lokale Ersatzteilbestände oder einen Ersatzroboter zu.

Technikereinsatz: Kostenvoranschlag vor Beauftragung

Zuerst klären wir Fehlerbild und Notwendigkeit des Einsatzes. Der Kostenvoranschlag nennt den Kostenträger sowie gegebenenfalls Arbeitssatz und Abrechnungseinheit, Reisezeit, Flüge, Visum, Unterkunft, lokale Fahrten, Teile, Versand, Steuern und Kostenobergrenze. Tagessätze werden nicht ohne Vereinbarung in Stundensätze umgerechnet.

Wir organisieren den Einsatz nach schriftlicher Freigabe von Umfang und Kosten sowie Abstimmung von Termin und etwaiger Vorauszahlung. Stornierung, Reiseabrechnung und Zusatzkosten werden vorab geregelt; eine Überschreitung der Obergrenze erfordert erneute Freigabe.

Soll der Einsatz durch die Garantie gedeckt sein, bestätigen wir dies vor der Buchung. Die Entsendung eines Herstellertechnikers bedeutet nicht automatisch kostenlose Flüge, Arbeit oder Teile. Die Abrechnung beachtet bestätigte Garantiebedingungen und die Pflichten von AIZEN.

Liefer- und Einsatzland

Unser Hauptmarkt ist Polen. Lieferung und Service in anderen EU-Ländern, im Vereinigten Königreich, Norwegen und Island werden individuell bestätigt, einschließlich Importeurrolle, Unterlagen, Steuern, Umweltpflichten und Servicelogistik. Eine Sprachversion bestätigt keinen lokalen Service.

Problem mit einem Roboter melden

Schreiben Sie an kontakt@aizenrobots.pl mit Modell, Seriennummer, Bestellreferenz, Softwareversion, Fehlerbeschreibung und Umständen. Fotos oder Protokolle können beigefügt werden, ohne Passwörter, Zugangsdaten oder unnötige personenbezogene Daten.

kontakt@aizenrobots.pl ↗

Versenden Sie Roboter oder Akku erst nach Abstimmung von RMA, Zieladresse und Transportregeln. Bei Gefahr Betrieb gemäß Herstelleranleitung einstellen und Gerät sichern.

Eine Reklamation setzt keinen SLA-Kauf voraus. Diese Informationen beschränken weder die Pflichten von AIZEN noch die Kundenrechte aus Vertrag und zwingendem Recht.